Aktuelles und Termine

Aktuelle Info für Teilnehmer/innen am Angebot "Lernbrücken"

Liebe Eltern,

wenn Sie Ihr Kind beim Angebot "Lernbrücken" angemeldet haben, wollen wir Ihnen hier auch die aktuellsten Informationen der Stadt Heilbronn (angesichts derzeit wieder steigender Infektionszahlen in Heilbronn bei Reiserückkehrern) weitergeben und das entsprechende Formular zur Rückmeldung zu Aufenthalten in Risikogebieten. Beides können Sie über die unterstehenden Links

Zu Beginn des Schuljahres wollen wir sicherstellen, dass möglichst keine Schülerin/ kein Schüler mit einer Infektion zur Schule kommt und unbeabsichtigt andere Schülerinnen/ Schüler oder Lehrkräfte ansteckt. Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt am 1. Schultag (auch beim Angebot "Lernbrücken" } mit in die Schule.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe für gegenseitigen Schutz.


Merkblatt Reiserückkehrer

Formular

Aktueller Stand der Infos für die Jahrgänge 11 und 12

Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern sowie Ihren Eltern hier einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand der Änderungen in der Oberstufe aufgrund der Corona-Pandemie geben:

Veränderter Terminplan für die Abiturprüfung 20/21

Terminplan für das schriftliche Abitur 2021

Das mündliche Abitur wird im Zeitraum vom 12. Juli 2021 bis zum 23. Juli 2021 stattfinden. Eine schulgenaue Terminierung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.


Aktuelle GFS-Regelung:

„Die Verpflichtung zur Erbringung einer GFS ist für die Jahrgangsstufe 2 und die Jahrgangsstufe 1 ausgesetzt. Ausstehende GFS aus Jahrgangsstufe 1 können auch nicht in der Jahrgangsstufe 2 nachgefordert werden.“

Aktuelle Versetzung- und Wiederholungsmöglichkeiten:

Es gab noch bis zum letzten Schultag einen regen Schriftverkehr mit dem Kultusministerium und dem Regierungspräsidium bezüglich der Wiederholungsmöglichkeiten in der gymnasialen Oberstufe. Hieraus ergeben sich folgende Regelungen für Wiederholungen in der gymnasialen Oberstufe:


1. Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/20 in der Kursstufe 2 sind:
Für diese SuS gilt bis zum Abschluss des Schuljahres 2019/20 uneingeschränkt die NGVO. Das bedeutet im Einzelnen:
1.1 Alle NGVO-Regelungen zur Mindestqualifikation (Block 1 und Block 2) gelten unverändert.
1.2 Die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung der Kursstufe 2 besteht nicht.
1.3 SuS, denen 2020 die AHSR zum ersten Mal nicht zuerkannt wird, können die Kursstufe 2 wiederholen (und könnten dann sogar im Schuljahr 2021/22 die Kursstufe 2 ein zweites Mal, freiwillig, wiederholen.
2. Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/20 in der Kursstufe 1 sind:
Für diese SuS gilt im Übergang zum Schuljahr 2020/21 uneingeschränkt die AGVO. Das bedeutet im Einzelnen:
2.1 Eine freiwillige Wiederholung der Kursstufe 1 im Schuljahr 2020/21 ist nur für solche SuS möglich, die bislang weder Klasse 10 noch Kursstufe 1 wiederholt haben.
2.2 Wer im Schuljahr 2020/21 die Kursstufe 1 freiwillig wiederholt, kann nicht noch einmal im Schuljahr 2021/22 Kursstufe 1 wiederholen.
2.3 Diejenigen SuS der Kursstufe 1, die als Wiederholer gelten (d. h. entweder bereits Klasse 10 wiederholt haben oder im Moment Kursstufe 1 wiederholen) und die am Ende des zweiten Halbjahres mehr als acht belegungs- oder anrechnungspflichtige Unterkurse bzw. mehr als drei unterpunktete Leistungskurse haben und daher gem. § 33 AGVO das Gymnasium verlassen müssten, dürfen ausnahmsweise in Kursstufe 2 weitermachen und können (d. h. müssen) dann am Ende des dritten Halbjahres zurück ins zweite Halbjahr wechseln. Diese Wiederholung (am 01.02.2021) gilt nicht als erstmalige Zuerkennung der AHSR, d. h. diese SuS könnten bei späterer Nichtzuerkennung sogar noch einmal wiederholen. Diese Option gilt nur dann, wenn die zulässige Höchstzahl an Unterkursen zwar am Ende des zweiten Halbjahres, aber nicht bereits am Ende des ersten Halbjahres in 2019/20 überschritten wurde und wenn in keinem Halbjahr 0 Punkte in einem Kurs vergeben wurden.
Die SuS der jetzigen Kursstufe 1 erhalten im Schuljahr 2020/21 folgende über die AGVO hinausgehende Option:
2.2.1 SuS, die im Schuljahr 2020/21 in der Kursstufe 2 sind, können vor der Abiturprüfung 2021 eine freiwillige Wiederholung der Kursstufe 2 im Schuljahr 2021/22 beantragen.
2.2.2 Diese Option 2.2.1 ist voraussetzungslos, d. h. sie besteht auch für solche SuS, die bereits Klasse 10 oder Kursstufe 1 oder Kursstufe 2 wiederholt haben (letztgenannte SuS durchlaufen Kursstufe 2 damit dreimal.
2.2.3 Diese Option 2.2.1 ist auch folgenlos, d. h. SuS, die diese freiwillige Wiederholung in Anspruch nehmen, können im Falle einer Nichtzuerkennung 2022 die Kursstufe 2 im Schuljahr 2022/23 ein weiteres (d. h. drittes) Mal durchlaufen.
Mit Blick auf die angepassten Wiederholungsmöglichkeiten in der Oberstufe gilt weiterhin der Grundsatz, dass die zweimalige Nichtzuerkennung der AHSR eine weitere Wiederholung der Jahrgangsstufen bzw. der Abiturprüfung ausschließt!


(3) Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/20 in der Klasse 10 (G8) sind / Klasse 11 (G9) analog
Diese SuS erhalten am Schuljahresende 2019/20 folgende über Versetzungsordnung hinausgehende Option:
3.1 SuS, die im Schuljahr 2019/20 in der Klasse 10 sind, haben im Schuljahr 2020/21 eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit der Klasse 10. Das bedeutet im Einzelnen:
3.1.1 Die Wiederholungsmöglichkeit 3.1 ist voraussetzungslos, d. h. sie besteht auch für solche SuS, die zuvor bereits Klasse 9 oder Klasse 10 wiederholt haben (letztgenannte SuS durchlaufen Klasse 10 damit dreimal.
3.1.2 Die Wiederholungsmöglichkeit 3.1 ist folgenlos für Klasse 10, d. h. sofern sie die einzige Wiederholung innerhalb der Klassenstufen 9 und 10 ist, können diese Schüler im Schuljahr 2021/22 Klasse 10 ein weiteres (drittes) Mal wiederholen.
3.1.3 Die Wiederholungsmöglichkeit 3.1 ist folgenlos für Kursstufe, d. h. sofern sie die einzige Wiederholung von Klasse 10 ist, können diese Schüler (nach erstem Durchgang durch die Kursstufe 1 im Schuljahr 2021/22) im Schuljahr 2022/23 zusätzlich auch die Kursstufe 1 einmal wiederholen.
3.1.4 Die Wiederholungsmöglichkeit 3.1 ist folgenlos für Kursstufe auch in dem Sinne, dass selbst bei einer „erfolglosen" Wiederholung im Schuljahr 2020/21, an deren Ende keine Versetzung in die Kursstufe erreicht wird, diese SuS trotzdem auf der Basis des Versetzungszeugnisses aus dem Schuljahr 2019/20 im Schuljahr 2021/22 in die Kursstufe 1 eintreten dürfen.


Bemerkung:

Es gibt durch die Ausnahmeregelungen nun mehrere Konstellationen, in denen SuS – abhängig von ihrem jeweiligen Jahrgang – sechs Jahre in der Oberstufe verweilen dürfen (1+2+3, 2+1+3, 2+2+2, 3+1+2). Lediglich die Kursstufe 1 darf in keinem Fall dreimal durchlaufen werden.


Übersicht Wiederholungsmöglichkeiten Oberstufe

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